Erwerbsunfährigkeitsrente bis Eintritt Rentenalter. Wer kündigt? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 11.08.2021, 15:59 (vor 989 Tagen) @ Moonwalker

Hallo,

bevor Du Dir hier unnötig den Kopf zerbrichst, solltest Du dem AN vorschlagen, daß er mal - ggfs. mit Dir gemeinsam - den Arbeitsvertrag vollständig liest. Dann brauchst Du nicht spekulieren, sondern kannst konkret beraten. Und wenn es tatsächlich keine entsprechende Klausel gibt, bietet sich statt Kündigung das Instrument des Auflösungsvertrages an.

--
&Tschüß

Wolfgang


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