Erwerbsminderungsrente bis Eintritt Rentenalter. Wer kündigt? (Allgemeines)

WoBi, Monday, 09.08.2021, 20:35 (vor 984 Tagen) @ Moonwalker

Hallo Moonwalker,

es ist weniger eine Frage einer Schwerbehinderung, sondern eine Frage der Gewährung einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente.

Dazu mein kleiner Hinweis.
Im Falle einer längeren Zeitspanne zwischen der Antragstellung für eine Erwerbsminderungsrente und einer rückwirkenden Genehmigung ggf. im Widerspruchsverfahren und verbundener langer begleitender Krankheitsphase bis zu rückwirkenden Genehmigung, können Rückforderungen von gezahlten Leistungen der Krankenkasse und Arbeitgeber folgen.
Es betrifft z.B. die Zahlungen von Krankengeld nach Entgeltfortzahlung und die Aufzahlung von öffentlichen Arbeitgebern nach der Entgeltfortzahlung auf das Krankengeld, das ggf. höher sind als die zugebilligte Erwerbsminderungsrente. Die rückwirkende gewährte Erwerbsminderungsrente wird mit diesen Leistungen durch die Krankenkasse und Arbeitgeber verrechnet. Es können also Rückforderungen bzw. Einbehalt von Arbeitgeberleistungen entstehen. So können auch Einzahlungen an die Altersversorgung / Zusatzversorgung entfallen, was dazu führen kann, dass der Mindestzeitraum vom 60 Monate nicht mehr erreicht wird. Was dann zum Entfall dieser zusätzlichen Altersversorgung führt.

Die Krankenkasse bekommt dazu eine Meldung durch die Rentenversicherung. Dem Arbeitgeber die Gewährung zu verschweigen ist z.B. nach § 33 Abs. 2 TVöD keine gute Idee:
„Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Die/Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten.“
Für schwerbehinderte Beschäftigte ist der Satz 4 mit „Liegt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nach § 92 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamtes.“ von Bedeutung.

Also Fluch und Segen einer Gewährung und Fragen der Beratung vor einer Antragstellung.

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Gruß
Wolfgang


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