GSBV in Funktion einer BSBV? (Gesamt-Konzern-SBV)

Towanda, Tuesday, 24.08.2021, 09:22 (vor 974 Tagen)

Hallo,
ich habe eine Frage zum Beteiligungs-/Zuständigkeitsrecht im Landesdienst Rheinland-Pfalz.

In einer Mittelbehörde war eine Bezirksschwerbehindertenvertretung BSBV vorhanden (Bezirkspersonalrat vorhanden nach LPersVG RLP §52 Absatz 1)

Frage:
Wenn nun aber die BSBV Vertrauensperson wegen Rente ausgeschieden und die Stellvertretung zurückgetreten ist, übernimmt dann die Gesamtschwerbehindertenvertretung die Funktion der BSBV (und somit ggf. auch die Funktion der HSBV nach § 52 Absatz 2 a), bis eine neue BSBV gewählt wurde?

Falls ja, alles gut -

Falls nein, wenn die Leitung der Mittelbehörde Entscheidungen treffen will, die in den Zuständigkeitsbereich der BSBV gehören würden, wer ist dann zu beteiligen und wen hat der BPR zu seinen Sitzungen einzuladen?

Ich konnte zu dieser Frage leider bei meiner bisherigen Recherche keine Antwort finden und hoffe hier findet sich ein*e Spezialist*in. Das würde mich sehr freuen.

Liebe Grüße
Barbara


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