Info an Stellvertreter trotz Verletzung der Schweigepflicht (Freistellung)
Hallo,
Du wirst mit dieser Stellvertreterin "leben" müssen, solange es kein Amtsenthebungsverfahren gem. § 177 Abs. 7 Satz 5 gibt.
Solange Du Dein Mandat wahrnehmen kannst, entscheidest Du ganz alleine, ob Du Deine Stellvertreterin für Abwesenheiten heranziehst. Wenn Du Deine Stellvertreterin nicht heranziehst, hat sie auch keine Rechte. Daran kann auch eine GSBV nichts ändern.
Für die nächste Wahl solltest Du aktiv versuchen, Kandidat*innen zu finden, um diese Stellvertreterin zu verhindern.
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&Tschüß
Wolfgang