Jährliche Versammlung/Tätigkeitsbericht der SBV bei Corona? (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Friday, 15.10.2021, 08:18 (vor 924 Tagen) @ x1esru

Guten Morgen Ruth,

1. MÜSSEN die jährlichen Versammlungen JEDES Jahr sein?

Meinem Verständnis nach gibt es keine Pflicht der SBV eine Versammlung abzuhalten, es liegt in dem pflichtgemäßen Interesse der SBV. Sie hat das Recht eine abzuhalten. Im Gegensatz zum BR, dieser muss 4 Stück im Jahr machen. Auf Wunsch von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Schwerbehinderten oder des Arbeitgebers ist eine Schwerbehinderten- § 178 SGB IX Versammlung einzuberufen und der beantragte Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen.

3. Oder reicht eine schriftliche Information/Mitteilung?

Ich mache das nur so.
Gibt 3 bis 4 mal im Jahr eine Infopost von mir.
Begründung dafür ist, ich habe öfters zur Versammlung eingeladen und wegen Schichtbetrieb sind nur ganz Wenige erschienen. Um auch die anderen zu erreichen habe ich dann den Tätigkeitsbericht also Infopost der SBV auch nochmal herausgegeben. Jetzt gibt es nur noch Infopost und Intranet.

Alternativ kannst du ja auch einen Redebeitrag auf der Betriebsversammlung machen.

LG
Bifavi


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