Jährliche Versammlung/Tätigkeitsbericht der SBV bei Corona? (Allgemeines)
Hallo,
am 12.12.2021 ist die "Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie" nach § 129 BetrVG wieder in Kraft getreten. Diese Regelung ermöglicht durch dem Verweis in § 178 Abs. 6 Satz 2 SGB IX "Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung." virtuelle Schwerbehindertenversammlung vorerst bis 19. März 2022.
Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10.12.2021 (BGBl. I S. 5162), neu gefasst.
Also kein Grund keine Schwerbehindertenversammlung durchzuführen. Kenntnisse als "Vlogger" sind von Vorteil
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Gruß
Wolfgang