Teilnahme SBV an Sitzungen der betr. Kommiss. nach § 18 (7) TVöD VKA (TVöD / TV-L)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 19.10.2021, 15:28 (vor 927 Tagen) @ sig

Hallo sig,

Du mußt hier zwei Sachverhalte trennen.
Das Eine ist das konkrete Teilnahmerecht an einer durch TV begründeten Kommission.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, den § 178 Abs. 4 SGB IX bezieht sich ausschließlich auf Sitzungen im Rahmen des Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrecht. Diesen Charakter hat eine durch TV begründete tarifliche Kommission nicht.
Allerdings steht es dem gem. § 18 TVöD in die Kommission entsenden Gremium BR oder PR frei, einen der ihm zustehenden Sitze an die SBV "abzugeben".

Von der Anwesenheit bei den Sitzungen der betrieblichen Kommission zu trennen ist der Anspruch auf umfassende Information und Anhörung durch den AG bzw. Dienstherrn gem. § 178 Abs. 2 SGB IX. Dieser Anspruch kann durch die Bildung der tariflichen Kommission nicht "ausgehebelt" werden. Sind also Dinge zu klären von dieser Kommission, die (auch) schwerbehinderte/gleichgestellte Beschäftigte betreffen, hat der AG bzw. Dienstherr natürlich dann bei der SBV eine "Ehrenrunde" zu drehen.

Und wird die Informationspflicht durch den AG bzw. Dienstherrn verletzt, dann ist natürlich dieser der Adressat für eine Aussetzung und nicht der BR/PR.

--
&Tschüß

Wolfgang


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