Gleichstellung bei Sachgrundbefristung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 28.10.2021, 08:02 (vor 1819 Tagen) @ Hansmann

Hallo und guten Tag,

Hallo,

eine Befristung - egal ob mit oder ohne Sachgrund - ist natürlich von ihrem Wesen her immer eine Gefährdung des Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisses.
wenn der BR hier fälschlicherweise "nein" angekreuzt hat, muß die SBV in ihrer Stellungnahme auch darauf eingehen, warum der BR falsch liegt.
Allerdings kommt es bei einer Gleichstellung neben der Gefährdung auch darauf an, ob es eine realistische Perspektive für die Verlängerung und/oder die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz gibt auch dies muß von der SBV dann ggfs. so konkret wie möglich dargelegt werden.

By the way, das hier

Vertraglich ist es vereinbart, sollte die zu vertretende Person früher als erwartet wieder gesunden, die Vertretung binnen einer Woche gekündigt werden kann.

hört sich seltsam an. Falls damit die Kündigungsfrist gemeint ist, wäre dies ein schwerer Verstoss gegen die Mindestfristen des § 622 Abs. 1 oder 3 BGB, der die Klausel mE rechtsunwirksam machen würde.
Oder hast Du nur schlampig formuliert ?


Viele Grüße Hansmann

--
&Tschüß

Wolfgang


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