Gleichstellung bei Sachgrundbefristung (Allgemeines)

wurzelkasper, Thursday, 28.10.2021, 12:16 (vor 1819 Tagen) @ albarracin

Das ist jetzt halt nicht gerade die Standard Befristung wie eine Elternzeit oder eine Lastspitze.
Sondern Ersatz für eine Erkrankte Person, möglicherweise langzeiterkrankt.
Da sehe ich erst mal kein Problem sondern durch das TzBfrG gedeckt.

Ich würde als SBV klar darlegen warum aus meiner Sicht der Arbeitsplatz gefärdet ist. Wobei das aufgrund der Befristung natürlich schwierig wird weil es sich um keinen Unbefristeten Arbeitsvertrag handelt sondern ausläuft wenn die Befristung nicht mehr besteht.
Ob es hilft das es noch andere befristete oder unbefristete Arbeitsplätze gibt auf welchen eine Beschäftigung möglich wäre nach Ablauf der Befristung bin ich mir gerade nicht sicher.
Wobei durch die Äußerung des Betriebsrates nicht davon auszugehen ist das er einer externen Einstellung einer ganz neuen Person widerspricht weil eine befristete schon im Unternehmen befindliche Person von Arbeitsplatzverlust betroffen ist.


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