Wahl und Versammlung zusammenlegen (Wahlen)

traute, Thursday, 24.08.2006, 17:33 (vor 6466 Tagen) @ Wolfgang Kusterer

hi wolfgang,
wenn du nicht mehr als 50 SB hast, machst du das einfache wahlverfahren. dann kannst du erst eine wahlverammlung machen und bestimmst aus den anwesenden einen wahlleiter. der macht dann alles weitere.
lies die wahlunterlagen für das einfache wahlverfahren durch. wenn du dir im vorwege jemand ausgeguckt hast, kannst du das weitere procedere schon mit ihm besprechen.

hast du allerdings mehr als 50 SB kommt ausschließlich das förmliche verfahren in betracht und du kannst nur eine ganz normale versammlung abhalten. es spricht nichts dagegen, aus deren mitte den wahlvorstand zu benennen. 3 müssen es sein. wer den vorsitz macht, benennst DU. auch dann bist du selber aus dem weiteren geschehen raus und der wahlvorstand faßt dann rechtsgültige beschlüsse, wie wahltermin, anzahl der stellvertretungen etc. auch kannst du dich selber benennen.
alles klar>
gruß, traute


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