Wahl und Versammlung zusammenlegen (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 29.08.2006, 11:58 (vor 6461 Tagen) @ Wolfgang Kusterer

Hallo Wolfgang,
in der Zeitschrift "Behindertenrecht 5/2006" wurde diese Frage erörtert:

...Es bestehen keine Bedenken dagegen, die Wahlversammlung nach den §§ 18 ff. der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) und die Jahresversammlung der schwerbehinderten Be-schäftigten nach § 95 Abs. 6 SGB IX am selben Tag stattfinden zu lassen.
Es ist aber auf keinen Fall zulässig, die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ohne vorherige rechtzeitige Ankündigung auf der Versammlung der schwerbehinderten Menschen einfach als einen der Tagesordnungspunkte durchzuführen.
Beide Versammlungen sind vielmehr streng voneinander abzugrenzen. Es ist äußerst wichtig, ausdrücklich auch zu einer Wahlversammlung am fraglichen Tag einzuladen und die Tagesordnung beider Versammlungen getrennt voneinander zu halten. Ansonsten handelte es sich nicht um eine ordnungsgemäße Wahlversammlung und die Wahl wäre dann anfechtbar. Die Einladung der Wahlberechtigten zur Wahlversammlung muss dabei von Ihnen spätestens 3 Wochen vor Ende Ihrer Amtszeit ausgesprochen werden (§ 19 Abs. 1 SchwbVWO)....

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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