Wahlleiter wird von der Wahlversammlung gewählt (Wahlen)

Wolfgang E., Monday, 23.10.2006, 14:54 (vor 6406 Tagen) @ traute

» Wenn du nicht mehr als 50 SB hast, machst du das einfache wahlverfahren. dann kannst du erst eine wahlverammlung machen und bestimmst ... einen wahlleiter. der macht dann alles weitere.

Nein, das ist so nicht richtig: Der Wahlleiter wird im vereinfachten Wahlverfahren nicht von der Vertrauensperson "bestimmt", sondern von der Wahlversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Wahlberechtigten gewählt.

Die Wahlversammlung beschließt außerdem über evtl. Wahlhelfer (§ 20 Abs. 1 SchwbVWO), über die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter (§ 20 Abs. 2 SchwbVWO) sowie über die Wahlberechtigung (Zulassung zur Stimmabgabe). Der Wahlleiter ist nicht berechtigt, darüber zu entscheiden.

Näheres zur Frage der Teilnahme ohne Stimmrecht an der Wahlversammlung unter
www.integrationsaemter.com/webcom/show_article.php/_c-637/_nr-11/i.html


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