"Arbeitgeber" im Sinne des § 164 Abs. 1 S. 1 SGB IX (AGG)
Hallo zusammen,
sind mit "Arbeitgeber" des § 164 Abs. 1 S. SGB IX ausschließlich solche "mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen" (§ 154 Abs. 1 SGB IX) gemeint oder trifft die dort verankerte Prüf- und Meldepflicht alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Arbeitsplätze im Betrieb? Falls Letzteres, woraus ergibt sich das?
Danke im Voraus!
MfG
Klaus-Dieter