"Arbeitgeber" im Sinne des § 164 Abs. 1 S. 1 SGB IX (AGG)

Klaus-Dieter, Saturday, 18.12.2021, 10:00 (vor 853 Tagen)

Hallo zusammen,

sind mit "Arbeitgeber" des § 164 Abs. 1 S. SGB IX ausschließlich solche "mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen" (§ 154 Abs. 1 SGB IX) gemeint oder trifft die dort verankerte Prüf- und Meldepflicht alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Arbeitsplätze im Betrieb? Falls Letzteres, woraus ergibt sich das?

Danke im Voraus!


MfG
Klaus-Dieter


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