Dienstliche Beurteilung SBV (Allgemeines)
Dienstherr steht auf dem Standpunkt, die Tätigkeit als SBV darf nicht in die dienstliche Beurteilung einfließen, nur die als Sachbearbeiter.
Da hat er völlig Recht. Da gilt nichts anderes als bei Personalräten.
Gruß,
Cebulon