Dienstliche Beurteilung SBV (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Friday, 04.02.2022, 13:29 (vor 805 Tagen) @ Fortune

Hallo Fortune,

Dienstherr steht auf dem Standpunkt, die Tätigkeit als SBV darf nicht in die dienstliche Beurteilung einfließen, nur die als Sachbearbeiter. Ich habe zwar schon gesucht, finde aber keine gerichtliche Entscheidungen.

Dein Dienstherr hat da völlig recht.
Er kann und darf nur die Arbeitnehmertätigkeit beurteilen.
Als Vertrauensperson bist du ja von der Arbeitnehmertätigkeit freigestellt in Ausführung der Amtstätigkeit.
Weitere Erläuterung wäre, du bist sicherlich nicht als Vertrauensperson eingestellt worden. Auch freigestellte Interessenvertreter werden nach der Arbeitnehmertätigkeit beurteilt. Eine Einstellung als BR/PR und SBV gibt es nicht.
Du bist gewählter Vertreter.
Wenn Du als SBV tätig bist, unterliegst du auch keinen Weisungen. Du arbeitest also weisungsfrei. Wie sollte also der Dienstherr eine weisungsfreie Arbeit beurteilen?
Ich sehe keinen Verstoß des Dienstherren.

LG
Bifavi


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