Auswahlentscheidung zu Lasten SB-Bewerber (Einstellung)
Hallo zusammen,
folgendes wäre hierbei zu beachten :
Sollte in der Stellenausschreibung folgender Satz drin stehen: "Bei gleicher Qualifikation werden Schwerbehinderte bevorzugt behandelt" so gilt dies für die Qualifikation und nicht für die Auswahlkriterien. Dein AG sollte also genau überlegen ob er diese Entscheidung so treffen kann ohne sich rechtlich Angreifbar zu machen.
Sozial Kompetenz ist auch nur ein subjektiver Wert welcher schwer messbar wäre.
VG
Andreas