Auswahlentscheidung zu Lasten SB-Bewerber (Einstellung)
Das ist natürlich noch ein weiterer Aspekt, stimmt! (bei uns steht: "Schwerbehinderte Personen sowie ihnen gleichgestellte Personen werden gemäß des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX) bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt").
Vielen Dank und viele Grüße!