Anspruch auf unbefristeten Schwerbehindertenausweis? (Lektüre / Gesetze)

bifavi, Hessen, Wednesday, 09.03.2022, 08:04 (vor 779 Tagen) @ Cebulon

Moin Cebulon,

bei der Befristung greift ja nicht alleine der § 152.
Mann sollte auch den§ 6 SchwbAwV Absatz 2 betrachten.

Atypische Fälle wären für mich:
Blindheit
Diabetes
Einbau AICD
Verlust von Extremitäten, die wachsen bekanntlich nicht nach
halt alles was von Dauer ist und dich des Restes des Lebens begleitet.

Ich hab die Erfahrungen gemacht, dass wenn ein unbefristeter Bescheid vorliegt, der Ausweis ohne neue Feststellung in der Regel ohne großen Aufwand verlängert bzw. entfristet wird.

Sollte jemand andere Erfahrungen gemacht haben, bitte mitteilen.

LG
Bifavi


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