Anspruch auf unbefristeten Schwerbehindertenausweis? (Lektüre / Gesetze)
Nach der reinen Mutmaßung des LSG Thüringen im Leitsatz 4 soll es noch nicht mal einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung geben. Das eröffnet m. E. Willkür in Reinkultur. Den Leitsatz 4 halte ich für ziemlich schräg wie folgt:
Leitsatz 4: „Es spricht viel dafür, dass § 6 Abs. 2 Satz 2 SchwbAwV keine Ermessensvorschrift ist, sondern ein reines Kompetenz-Kann zum Zweck der Verwaltungsvereinfachung normiert.“
Gruß,
Cebulon