Verschiebung von Mitarbeitern dienststellenübergreifend (Allgemeines)

WoBi, Monday, 04.04.2022, 14:44 (vor 751 Tagen) @ Almut

Hallo Almut,

dann ist die Antwort in § 41 Abs. 2 NPersVG zu finden.
"(2) Mitglieder des Personalrats dürfen gegen ihren Willen nur versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus dienstlichen Gründen unvermeidbar ist und der Personalrat zustimmt. Für Mitglieder des Personalrats, die im Arbeitsverhältnis stehen, gelten die §§ 15 und 16 des Kündigungsschutzgesetzes."

Erstmal die "unvermeidbaren dienstlichen Gründe" durch den obersten Dienstherrn darlegen lassen.
Dann ggf. mit Verweis auf § 179 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 41 Abs. 2 NPersVG die Zustimmung durch den Personalrat / analog auch SBV im Rahmen einer ordentlichen Beschlussfassung verweigern.

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Gruß
Wolfgang


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