Urteil gegen Inklusionsbeauftragten (Allgemeines)

rollo, Monday, 09.05.2022, 11:07 (vor 1626 Tagen)

Moin liebe Mitstreiter,

ich benötige mal eure geschätzte Meinung. Im Netz habe ich hierzu leider nichts gefunden.
Gibt es Urteile gegen einen AG bzw, seinen Inklusionsbeauftragten/Integrationsbeauftragten wegen Nichteinhaltung seiner Pflichten???? Grundsätzlich wird dies über ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet. Was passiert wenn dieser seine Aufgaben/Pflichten weiterhin nicht oder nur bedingt wahrnimmt?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß, rollo

Urteil gegen Inklusionsbeauftragten

bifavi, Hessen, Monday, 09.05.2022, 14:43 (vor 1626 Tagen) @ rollo

Moin Rollo,

Gibt es Urteile gegen einen AG bzw, seinen Inklusionsbeauftragten/Integrationsbeauftragten wegen Nichteinhaltung seiner Pflichten???? Grundsätzlich wird dies über ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet.

über das OWI wirst du im Netz nichts finden. Mir selber ist auch keines bekannt.
Die Höhe des Ordnungsgeldes wird durch die Agentur für Arbeit festgesetzt. Eine Rückmeldung der Agentur erfolgt in der Regel nicht an den Anzeigeerstatter. So war es jedenfalls bei meinen Verfahren, die ich zur Anzeige gebracht habe.

Was passiert wenn dieser seine Aufgaben/Pflichten weiterhin nicht oder nur bedingt wahrnimmt?

Um ein Verfahren einzuleiten, setzt voraus, dass Du eine Anzeige bei der Agentur für Arbeit einreichst.
Mach das mit anwaltlichen Beistand. Bitte vorher den AG darüber informieren, dass Rechtsanwalt gebraucht wird. Ohne Rechtsanwalt ist das ziemlich schwierig. Agentur für Arbeit befragt Personen, die am Verfahren beteiligt sind.
Sollte ein Ordnungsgeld verhängt werden, so ist der Regelfall, dass sie Summe durch den Verursacher selbst zu zahlen ist und nicht durch den AG. Ich frage immer höflich, wenn man mich nicht ordnungsgemäß beteiligt, ob ich bei der Verteilung der privaten Finanzmittel behilflich sein soll.


Eventuell und nach Sachlage kann auch ein Verweis auf den §2a Nr.3a ArbGG deiner Sache dienlich sein.

Man macht sich damit keine Freunde, schafft aber einen gewissen Respekt und man wird ernst genommen.
Ich werde seitdem einmal mehr als zu wenig mit in Verfahren eingebunden und informiert.

Insgesamt ist es aber ein teilweise aufwendiges Verfahren. Vergehen sind zu sammeln und darzulegen. Maßnahmen, die Du durchgeführt hast, um das Verhallten des AG abzustellen müssen erwähnt werden (am Besten was Schriftliches).

LG
Bifavi

Urteil gegen Inklusionsbeauftragten

rollo, Tuesday, 10.05.2022, 14:57 (vor 1625 Tagen) @ Alex081073

Moin Alex,

vielen Dank, genau soetwas habe ich gesucht.

Gruß, rollo

Urteil gegen Inklusionsbeauftragten

rollo, Tuesday, 10.05.2022, 14:59 (vor 1625 Tagen) @ bifavi

Moin bifavi,

vielen Dank für deine Mühe.

Gruß, rollo

Urteil gegen Inklusionsbeauftragten

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 17.10.2024, 15:14 (vor 734 Tagen) @ bifavi

Ich weiß, die letzte Antwort ist 2 Jahre her aber ich versuche es trotzdem.

Ich war kurz davor den Inklusionsbeauftragten bei der AfA anzuzeigen (mit Anwalt). Der Inklusionsbeauftragte hat im Unternehmen nachgefragt ob wir eine Versicherung haben, die das übernimmt. Meines Wissens darf das der AG nicht übernehmen oder? Ich habe mal im Netz nachgelesen. Bei z.B. einem Geschwindigkeitsverstoß, kann der AG das Bussgeld von 50 Euro übernehmen. Dieser Betrag muss dann allerdings versteuert werden. Ich kann mir aber das bei so einem Fall, wenn ein Inklusionsbeauftragter eine Ordnungswidrigkeit begeht, nicht vorstellen, dass das eine Versicherung zahlt. Hat hier jemand Erfahrung oder Kenntnisse?

Urteil gegen Inklusionsbeauftragten

WoBi, Friday, 18.10.2024, 22:14 (vor 732 Tagen) @ Moonwalker

Hallo Moonwalker,

das nennt sich dann Strafvereitelung und wäre ein Fall für § 258 StGB - die genannten Ausnahmen beachten.

Mit Suche (rechts oben) nach Strafvereitelung werden meine älteren Beiträge dazu gefunden:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=29402
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=25448

Der alte Hinweis ist weiter aktuell (Es sei aktuell z.B. auf das Vorgehen von Tesla gegenüber BR-Mitglieder hingewiesen)
Wer so den Mund spitzt, der muss auch bereit sein zu pfeifen.
Es ist ein Weg der "Territion".

--
Gruß
Wolfgang

Urteil gegen Inklusionsbeauftragten

Moonwalker, Frankenthal, Saturday, 19.10.2024, 08:33 (vor 732 Tagen) @ WoBi

Dankeschön!!!

Vielleicht ist die Versicherung dann nur für Fälle, die keinen Vorsatz beinhalten? Ich versuche mal rauszubekommen wo wir versichert sind.

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