Alternierende Telearbeit/Anspruch auf 2 behinderungsgerechte Arbeitsplätze? (Allgemeines)

Scheeks, im MTK, Monday, 16.05.2022, 15:51 (vor 709 Tagen) @ rollo

... Homeoffice kann der AG anordnen (Direktionsrecht).

Jaein.

Das Direktionsrecht erstreckt sich nicht auf private Ressourcen des AN. Mal eben anordnen geht also keineswegs. Zudem ist oft im Arbeitsvertrag auch ein Arbeitsort vereinbart, das kann ein bestimmter Ort wie Frankfurt oder Neustadt oder gar Betrieb sein oder eine allgemeine Formulierung á la "Standorte des Betriebes" o.ä. Die Wohnung (oder ein separates Büro) des AN steht bislang standardmäßig eher nicht drin. Möglicherweise sind auch Zeiten festgelegt, die in der Firma per Stechuhr qausi nebenbei kontrolliert werden, im HomeOffice aber weder prüfbar noch häufig auch sinnvoll sind.

Allerdings kann HomeOffice vereinbart werden samt dessen Ausstattung durch den AG - und dann kann im Dienstplan HomeOffice festgelegt werden - das Ganze logischerweise mit Betriebsrat im Boot, auch für Zeiterfassung und natürlich Vertraulichkeit usw. usw., ggf. per Betriebsvereinbarung etc.


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