Stellenausschreibung ausschließlich für SB - AGG-konform ?? (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 24.05.2022, 14:56 (vor 703 Tagen) @ zimmi2000

Hallo zimmi2000,

wenn die weiteren Merkmale des AGG § 1 nicht verletzt werden:
"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

"Nichtbehinderung" steht nicht als ein "verbotenes Merkmal" im AGG § 1.

Es kann sich um eine positive Maßnahme nach AGG §5 handeln. (Schwer-)behinderte Menschen ist z.B. bei der Vermittlung der Agentur für Arbeit laut Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit deutlich benachteiligt.
Dies zeigt deutlich der Arbeitsmarktbericht für behinderte Menschen auf.

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Gruß
Wolfgang


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