Stellenausschreibung ausschließlich für SB - AGG-konform ?? (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 24.05.2022, 16:37 (vor 674 Tagen) @ WoBi

Wie in einer Stellenanzeige versteckt gegen das AGG verstoßen werden kann, ist mir gerade bei folgender Stellenanforderung aufgefallen:

"Auf diese Kompetenzen kommt es uns an:

  • Physische Belastbarkeit (Heben und Tragen bis zu 40 kg)
  • Hohe Flexibilität (Dienstbeginn um 04:30 Uhr)
  • Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit"

Auszug aus einer Stellenanzeige als "Mitarbeiter/-in (m/w/d)* für die Registratur"

Physische Belastbarkeit kann für behinderte Menschen bereits eine Einschränkung der Bewerbungsmöglichkeit sein.
Doch die Anforderung "Heben und Tragen bis zu 40 kg" stellt möglicherweise auch eine verdeckte Benachteiligung wegen dem Geschlechts und dem Alter dar.
Wobei aus der Stellenanzeige nicht hervorgeht, ob es ich hier um ein gelegentliches oder häufiges Heben und Tragen handelt. Die sogenannte "Hettinger-Tabelle" der Lastenhandhabungsverordnung unterscheidet zwischen der Art der Anforderung, dem Geschlecht und dem Alter.
Danach könnten Frauen als Mitarbeiterin für die Registratur bzw. ältere Männer als geeignete Bewerber in dieser Stellenausschreibung durch ein scheinbar sachliches Kriterium benachteiligt werden.

Dies in Ergänzung zu möglichen Benachteiligungen nach dem AGG bei Stellenausschreibungen.

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Gruß
Wolfgang


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