Zusammenfassen von Gemeinden in gleichen Landkreis (Wahlen)

WoBi, Monday, 30.05.2022, 12:10 (vor 691 Tagen)

Hallo,

an mich ist die Frage herangetragen worden, ob die Gemeinde A (keine 5 Wahlberechtigte) mit der Gemeinde B (mehr als 5 Wahlberechtigte) in gleichen Landkreis zusammengefasst werden können.
Handelt es sich bei diesen zwei Gemeinden um "gleichstufige Dienststellen derselben Verwaltung" wie in § 177 Abs. 1 Satz 4 SGB IX gefordert?

"Betriebe oder Dienststellen, die die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllen, können für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden; soweit erforderlich, können Gerichte unterschiedlicher Gerichtszweige und Stufen zusammengefasst werden."

In beiden Gemeinden ist der jeweilige Bürgermeister der "oberste Dienstherr" und die Gemeinde ist der jeweilige örtliche Arbeitgeber, auch bei Personalgestellung von Landkreis und (Bezirks-)Regierung (in Bayern).

Danke für die Unterstützung bei der Klärung.

--
Gruß
Wolfgang


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