Urlaubsabgeltung wird anders berechnet als Lohn?! (Allgemeines)
Hallo,
die Berechnungsgrundlagen für Urlaubsvergütung sind in § 11 BUrlG geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html
Ggfs. muß der AN eben diese Berechnungsgrundlage überprüfen - insbesondere dann, wenn es "unständige" Bestandteile betrifft wie zB Zuschläge.
Wird diese Abrechnung gemeinsam mit der letzten Entgeltabrechnung vorgenommen, steigt natürlich grundsätzlich die Steuerprogression. Darüber hinaus werden Entgelte für steuer- bzw. SV-freie Bestandteile wie zB Nacht- oder Sonn-/Feiertagszuschläge in diesem Fall Steuer- bzw. SV-pflichtig.
Ach ja, bei der Urlaubsberechnung von Teilurlaub gilt auch bei der Endabrechnung des Arbeitsverhältnisses und der Auszahlung von Urlaubsansprüchen ab 0,5 Tage auch § 5 Abs. 2 BUrlG:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
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&Tschüß
Wolfgang