Urlaubsabgeltung wird anders berechnet als Lohn?! (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 01.06.2022, 14:58 (vor 667 Tagen) @ Ralf Böttcher

Hallo,

die Berechnungsgrundlagen für Urlaubsvergütung sind in § 11 BUrlG geregelt.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

Ggfs. muß der AN eben diese Berechnungsgrundlage überprüfen - insbesondere dann, wenn es "unständige" Bestandteile betrifft wie zB Zuschläge.

Wird diese Abrechnung gemeinsam mit der letzten Entgeltabrechnung vorgenommen, steigt natürlich grundsätzlich die Steuerprogression. Darüber hinaus werden Entgelte für steuer- bzw. SV-freie Bestandteile wie zB Nacht- oder Sonn-/Feiertagszuschläge in diesem Fall Steuer- bzw. SV-pflichtig.

Ach ja, bei der Urlaubsberechnung von Teilurlaub gilt auch bei der Endabrechnung des Arbeitsverhältnisses und der Auszahlung von Urlaubsansprüchen ab 0,5 Tage auch § 5 Abs. 2 BUrlG:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

--
&Tschüß

Wolfgang


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