Amtszeit der SBV bei früheren vorgezogenen Wahlen (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 02.06.2022, 12:44 (vor 687 Tagen) @ Vertigo

 Wir hatten damals die Wahlen im April (statt im Oktober/November) vorgezogen, weil die damalige SBV in Rente ging und es auch keinen Stellverteter mehr gab. Ich denke mal, dass es dann spätestens am 30.11. diesen Jahres endet.

Hallo, nicht spätestens, sondern grds. genau am 30.11.2022. Wenn Amtszeit z. B. am 10.04.2018 begann, dann endet Amtszeit stets mit Ablauf des 30.11.2022, also länger als 4 Jahre. Zwar gibt’s einen BIH-Amtszeitrechner. Der schwächelt aber und rechnet eindeutig falsch bei solchen Zwischenwahlen – außerhalb der Regelwahlzeit – mit 4 Jahren statt richtig Ablauf des jeweiligen Regelwahlzeitraums (§ 177 Absatz 5 Satz 3 und 4 SGB IX)

Gruß,
Cebulon


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