Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum BEM bei Minderjährigen Azubis (BEM)

YG, Tuesday, 05.07.2022, 15:42 (vor 661 Tagen)

Hallo!

Ich habe in unserem Betrieb die Dienstvereinbarung zum BEM mit erstellt :-) .
Die Einwilligung zum BEM unterschreibt bei uns bislang nur der BEM-Berechtigte. Von unserer Ausbildungsleitung kam nun der Hinweis bzw. die Frage, ob der gesetzliche Vertreter (also die Eltern)nicht auch zustimmen müsse.
Im §167 SGBIX steht zumindest "Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen."

Aus Kommentaren in Gesetzesbüchern und im Netz ist nirgends eindeutig die Situation erläutert, wie es sich bei Minderjährigen mit der Zustimmung zum BEM und die oben zitierte Aufklärung in Bezug auf die gesetzlichen Vertreter verhält.
Hat hier im Forum jemand Erfahrungswerte bzw. Antworten auf meine Fragen:
Muss der gesetzliche Vertreter (Eltern) bei minderjährigen Azubis dem BEM zustimmen, damit es stattfinden darf?
Ist der gesetzliche Vertreter (Eltern) bei minderjährigen Azubis über das BEM ihres Kindes vorab aufzuklären?
Hat das jemand in Ihre Formulare zum BEM aufgenommen?

Über konstruktiven Input freue ich mich, es würde mir sehr helfen Licht ins Dunkel zu bringen.
Vielen Dank :-) .


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