Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum BEM bei Minderjährigen Azubis (BEM)

bifavi, Hessen, Wednesday, 06.07.2022, 08:10 (vor 654 Tagen) @ YG

Guten Morgen,

also ich habe diese Verweise für Dich gefunden.

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement setzt nach Abs. 2 Satz 1 die – zumindest aus Beweisgründen auch schriftlich einzuholende – Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers voraus. Dies ist eine höchstpersönliche Erklärung, die nur der Betroffene selbst und im Falle der Geschäftsunfähigkeit sein Vertreter abgeben kann (LPK-SGB IX/Düwell, 5. Aufl. 2019, SGB IX § 167 Rn. 66).

Knittel, SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, § 167 SGB IX, Rn. 139

Bei der Einholung der Zustimmung ist die betroffene Person – bzw. bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter – zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements hinzuweisen (Abs. 2 Satz 3).

Knittel, SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, § 167 SGB IX, Rn. 145

Also ich würde mal sagen, wen ein gesetzlicher Vertreter auf den Ausbildungsvertrag unterschieben hat, so muss der gesetzliche Vertreter auch dem BEM zustimmen.

LG
Bifavi


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