Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum BEM bei Minderjährigen Azubis (BEM)
Guten Morgen,
also ich habe diese Verweise für Dich gefunden.
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement setzt nach Abs. 2 Satz 1 die – zumindest aus Beweisgründen auch schriftlich einzuholende – Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers voraus. Dies ist eine höchstpersönliche Erklärung, die nur der Betroffene selbst und im Falle der Geschäftsunfähigkeit sein Vertreter abgeben kann (LPK-SGB IX/Düwell, 5. Aufl. 2019, SGB IX § 167 Rn. 66).
Knittel, SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, § 167 SGB IX, Rn. 139
Bei der Einholung der Zustimmung ist die betroffene Person – bzw. bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter – zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements hinzuweisen (Abs. 2 Satz 3).
Knittel, SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, § 167 SGB IX, Rn. 145
Also ich würde mal sagen, wen ein gesetzlicher Vertreter auf den Ausbildungsvertrag unterschieben hat, so muss der gesetzliche Vertreter auch dem BEM zustimmen.
LG
Bifavi