Ansprechpartner zur Wahl (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 11.07.2022, 15:56 (vor 649 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo,

wer "Arbeitgeber" im Sinne des § 2 Abs. 4 SchbVWO ist, bestimmt die Geschäftsführung bzw. der Vorstand.
Der Inklusionsbeauftragte ist nicht Kraft Amtes automatisch "Arbeitgeber", sondern muß im Zweifelsfall von Vorstand/Geschäftsleitung ausdrücklich beauftragt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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