Ansprechpartner zur Wahl (Allgemeines)
Hallo,
wer "Arbeitgeber" im Sinne des § 2 Abs. 4 SchbVWO ist, bestimmt die Geschäftsführung bzw. der Vorstand.
Der Inklusionsbeauftragte ist nicht Kraft Amtes automatisch "Arbeitgeber", sondern muß im Zweifelsfall von Vorstand/Geschäftsleitung ausdrücklich beauftragt werden.
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&Tschüß
Wolfgang