Ansprechpartner zur Wahl (Allgemeines)

WoBi, Friday, 22.07.2022, 09:37 (vor 643 Tagen) @ Nobi69

Hallo Nobi69,

Was hat der Arbeitgeber damit zu tun, wieviel Stellis gewählt werden...?


Dazu die nicht ernst gemeinte Gegenfrage: Was hat der Betriebs- oder Personalrat "damit zu tun, wieviel Stellis gewählt werden...?":-P

Der Wahlvorstand hat vor der Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Mitglieder die Frage der Anzahl mit dem Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitgeber zu erörtern.

Dies steht in § 2 Abs. 4 SchwbVWO:
"(4) Der Wahlvorstand beschließt nach Erörterung mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- oder Personalrat und dem Arbeitgeber, wie viele stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung in dem Betrieb oder der Dienststelle zu wählen sind."

Das Bedeutet aber nicht, das die Anzahl z.B. vom Arbeitgeber übernommen werden muss. Es ist nur eine Gespräch zu führen, um die vielen gesetzlichen Anforderungen für eine Wahl einzuhalten.
Der Wahlvorstand ist in seinem Handeln, also auch bei der Festlegung der Anzahl die im Wahlausschreiben veröffentlicht wird, unabhängig und weisungsfrei.

Der Wahlvorstand sollte dies einfach durchführen, um keinen Streitpunkt bei der Wahl entstehen zu lassen.;-)

--
Gruß
Wolfgang


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