Stimmmabgabe bei mehreren Stelli´s (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Thursday, 14.07.2022, 09:04 (vor 652 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin hier bei der Suchfunktion leider nicht fündig geworden.
In unserem Betrieb findet im Oktober/November die Wahl der SBV durch ein förmliches Wahlverfahren statt.

Wenn es mehrere Bewerber für die Stellvertretung gibt, können die Wahlberechtigten dann so viele Bewerber ankreuzen, wie Stellvertreter gewählt werden sollen.
Ich meine, ich hätte dies so auf einer Infoveranstaltung der Arbeitskammer verstanden.

In der Wahlordnung wollte ich das schriftlich festgehaltene raussuchen.
Dort steht allerdings nur, (§9 Abs 3)

"werden mehrere stellvertretende Mitglieder gewählt, soll der Stimmzettel einen Hinweis darauf enthalten, wie viele Bewerber oder Bewerberinnen im Höchstfall angekreuzt werden dürfen"

Das würde aber heißen, wenn ich das richtig verstanden habe auf dieser Veranstaltung, wenn es zwei Bewerber als Stelli gibt, dürfe man 2 Wahlberechtigte ankreuzen. Am Ende, wenn jeder seine zwei Kreuze macht, steht es doch automatisch unentschieden.

Wenn es mehr als zwei Bewerber gibt, ist das Ergebnis natürlich unterschiedlich, weil man nur zwei ankreuzen darf.

Oder ist es bei einem und zwei Stelli´s so, dass man nur ein Kreuz machen darf?
Kann mir bitte jemand sagen, wo ich das nachlesen kann, wenn nicht in der Wahlordnung?

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Gruß
Vertigo


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