Darf Abteilungsleitung Kopie eines Attest haben? (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 11.11.2022, 12:34 (vor 532 Tagen) @ ChrisMX09

Hallo zusammen,

Hallo,

Frage:
Reicht es aus, wenn der Abt. das Attest nur gesehen hat und dies dann in die Personalakte kommt, oder wenn des der Betriebsarzt/ärztin gesehen hat und dies bestätigt?

Ja, das reicht völlig aus. Der/die Betriebsarzt/Betriebsärztin ist die einzige betriebliche Stelle, die diese Einschränkungen fundiert beurteilen kann und dann dem AG entsprechende Vorschläge zum Einsatz macht - niemand sonst.


Oder hat der Abteilungsleiter das Recht zu sagen: Ohne Kopie der Bescheinigung wird der Dienst ohne Einschränkung weitergeführt?

Nein, das Recht hat er nicht. Woher sollte der Anspruch kommen? Die SBV sollte dies diesem Abteilungsleiter unmißverständlich klar machen.


Gruß und Danke.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion