Personalausschuß ---> SBV informieren ? (Allgemeines)
Hallo,
es ist klar definiert in § 178 Abs. 2 SGB IX. Die Unterrichtungspflicht trifft allein den Arbeitgeber.
Betriebs- oder Personalrat sind grundsätzlich keine "Postboten".
Allerdings gehört es sehr wohl zu den Pflichten - bei Betriebsräten aufgrund § 80 BetrVG - der Mitarbeitervertretungen zu prüfen, ob die gesetzlichen Rechte der schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen eingehalten werden.
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&Tschüß
Wolfgang