Personalausschuß ---> SBV informieren ? (Allgemeines)
Moin Moin
nach § 178,4 SGB IX hat die SBV das Recht an allen Ausschüssen des BR teilzunehmen.
Damit und mit der Pflicht des BR zur vertrauensvollen Zusammenarbeit ist klar, dass Du auch eine TO erhalten musst, um Dich auf die Sitzung vorbereiten zu können.
Liebe Grüße
Hendrik