SB-Bewerber sagt Vorstellungsgespräche mehrfach ab (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 29.11.2022, 10:34 (vor 508 Tagen) @ Rickert-Krings

Hallo Rickert-Krings,

ist dann wie im "Dinner for One" -> "The same procedure as every year, James"

Einladen, ggf. Ersatztermin anbieten und abwarten.
Nur wenn die fachliche Eignung des Bewerbers offensichtlich (unter allen Umständen) nach dem sachgerechten Anforderungsprofil ungeeignet ist, greift die Ausnahme zur Einladungspflicht für öffentliche Arbeitgeber.

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat dazu im Urteil vom 23.01.2018 - 2 Sa 166/17 ausgeführt:

"Zwar trifft den öffentlichen Arbeitgeber in einem Prozess die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der/die schwerbehinderte Bewerber/in offensichtlich fachlich ungeeignet ist. In § 82 Satz 3 SGB IX handelt es sich um einen Ausnahmetatbestand, nach dem die nach§ 82 Satz 2 SGB IX erforderliche Einladung zu einem Vorstellungsgespräch entbehrlich ist (BAG, Urteil vom 11. August 2016, a.a.O., Rn. 38)."

§ 82 Satz 3 a.F. SGB IX = § 165 Satz 4 SGB IX

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Gruß
Wolfgang


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