Keine SBV-Wahlen in der Firma beabsichtigt (Wahlen)

Wolfgang E., Friday, 08.09.2006, 13:46 (vor 6451 Tagen) @ Renate

» Soll man das Integrationsamt informieren, dass in dieser Firma nicht gewählt werden wird>

Nicht alle Wahlberechtigten arbeiten im Akkord, und für die Vorbereitung sowie Durchführung der Wahlen muß den mit der Wahl Befassten die erforderliche Freistellung gewährt werden. Behinderung der Wahl ist verboten und strafbar. Für das Lernprogramm zum Wahlrecht wird etwa eine Stunde Zeit benötigt.

Es könnte in diesem Fall hilfreich sein, sich an das zuständige Integrationsamt zu wenden, damit dieses den Betriebsrat bzw. den verantwortlichen Arbeitgeberbeauftragten auf die Rechtslage hinweist bzw. dort entsprechenden Einfluss ausübt (§ 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX).

Weiterführende Infos unter
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