Dienststelle bei Wahl zur SBV nicht beteiligt (Allgemeines)

Cebulon, Monday, 19.12.2022, 16:42 (vor 494 Tagen) @ Nachtfeuer

Verständnisfragen

Können wir von einer SBV vertreten werden, die wir nicht selbst wählen durften?

Ich gehe hier mal davon aus, dass für diese „zwei örtlich getrennten Dienststellen“ jeweils ein örtl. Personalrat existiert. Richtig? Wie viele örtl. Personalräte gibt’s in diesem GPR-Geschäftsbereich? Wie viele örtliche Schwerbehindertenvertretungen gibt’s denn in diesem GPR-Geschäftsbereich? Gibt es eine GSBV? Gibt es eine HSBV? Wie weit sind diese zwei Dienststellen geschätzt etwa voneinander entfernt (Kilometer und Reisezeit)?

Im Sommer ist die alte SBV-Mandatsträgerin in Rente gegangen, die dieses Amt für beide Häuser versehen hat.

Hatte diese alte SBV z.B. kraft Gesetzes sog. Ersatzvertretung für diese verselbstständigte Dienststelle (§ 180 Abs. 1 Satz 2 SGB IX)? Dann hätte diese auch Teilnahmerecht an GPR- Sitzungen gehabt.

Gruß,
Cebulon


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