Umbesetzung mit Änderungskündigung (Kündigung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 16.01.2023, 12:39 (vor 689 Tagen) @ Bea

Moin Moin Bea,

ich würde erst einmal als SBV einfordern, dass der Arbeitgeber sein Ansinnen untermauert z.B. durch praktische Beispiele, warum er mit der Arbeit von der Kollegin unzufrieden ist. Schließlich hat er die SBV nach § 178,2 SGB IX nicht nur unverzüglich sondern auch umfassend zu unterrichten.
Dann wäre zu klären, ob die benannten Defizite in der Vergangenheit angesprochen wurden oder ob die Kollegin noch keine Gelegenheit hatte, an diesen zu arbeiten, bevor man sie aus dieser Stelle entfernt. Je nachdem, was dabei herauskommt, muss man entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll. Gibt es keine Gründe, oder sieht die Schwerbehinderte es anders, braucht sie ggf. auch einen Rechtsbeistand, um sich gegen die Herabgruppierung per Änderungskündigung zu wehren.

Liebe Grüße

Hendrik


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