Umbesetzung mit Änderungskündigung (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 16.01.2023, 13:53 (vor 438 Tagen) @ Bea

Hallo,

wenn der AG behinderungsbedingte Einschränkungen geltend macht, hat er umgehend ein Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX einzuleiten. Darauf muß ihn eine SBV ggfs. hinweisen und die Einleitung des Verfahrens verlangen.

In diesem Präventionsmaßnahmen können dann die angeblichen Defizite geklärt und ggfs. unterstützende Maßnahmen besprochen werden, bevor es zu einer (Änderungs-) Kündigung kommt.
Bei einer Änderungskündigung ohne vorheriges Präventionsverfahren würde das IA sowieso keine Zustimmung erteilen, wenn auch nur ansatzweise Maßnahmen in Frage kommen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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