Auswahlverfahren Azubis: Keine Einladung zum Gespräch nach schlechtem Test? (Allgemeines)

Rickert-Krings, Lippstadt, Tuesday, 24.01.2023, 15:51 (vor 456 Tagen)

Hallo allerseits,

im öffentlichen Dienst müssen Schwerbehinderte zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn sie grundsätzlich die erforderliche Eignung besitzen (z.B. bestimmte Ausbildung, etc.).
Das läuft bei uns stets reibungslos.

Die potenziellen Azubis absolvieren bei uns zunächst ein Online-Testverfahren (barrierefreie Varianten sind möglich).
Nach Vorliegen der Testergebnisse werden nur noch die Bewerber eingeladen, die eine bestimmtes Mindestergebnis erzielt haben.

Müssen schwerbehinderte/gleichgestellte Bewerber auch dann eingeladen werden, wenn der Auswahltest schlecht absolviert wurde und Sie dem Testergebnis nach nicht in die engere Wahl bekommen sind?
(Wie gesagt, es gibt barrierefreie Varianten ohne Zeitlimit, ohne Bilder, etc., je nach Bedarf).

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Gruß, Ricarda


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