Auswahlverfahren Azubis: Keine Einladung zum Gespräch nach schlechtem Test? (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 24.01.2023, 22:51 (vor 429 Tagen) @ Rickert-Krings

Hallo Rickert-Krings,

Leitsatz aus Urteil vom 09.09.2015 - 3 Sa 36/15 LAG Schleswig-Holstein:
"Eignungstests sind regelmäßig Bestandteil des Auswahlverfahrens. Einstellungsbewerber, die dem Anforderungsprofil entsprechen, werden vom öffentlichen Arbeitgeber benachteiligt, wenn sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, weil sie einen Eignungstest nicht bestanden haben."

Nach § 165 Satz 2 SGB IX haben (schwer-)behinderte Bewerber*innen eine Rechtsanspruch auf ein Vorstellungsgespräch, wenn sie nicht offensichtlich vollkommen ungeeignet (nach Stellenanforderung) sind.
Ein vorgeschalteter Text ist kein Vorstellungsgespräch.

"Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Eine Einladung ist entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt."

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Gruß
Wolfgang


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