SBV-Wahl außerplanmäßig (Gesamt-Konzern-SBV)
gem. § 1 Abs. 2 SchwbVWO
Hallo albarracin,
falsch, für Wahlversammlung mit „Wahlleiter“ (vergl. Frage 2) ist dieser Paragraf natürl. nicht einschlägig,
sondern vielmehr § 19 Abs. 2 SchwbVWO.
Denn § 1 SchwbVWO gilt nur für förmliche Wahl mit Wahlvorstand, ansonsten jedoch niemals!
Gruß,
Cebulon