Regelaltersrente - Dienstvertrag (Rente / Pension / ATZ)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 10.07.2023, 08:46 (vor 292 Tagen) @ Remhagen

Moin moin Remhagen,

die Kollegin hat EINE Altersrente erreicht, nämlich die MÖGLICHKEIT, als Schwerbehinderte zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente zu gehen. Dies ist aber kein Muss und zählt, soviel ich weiß auch nicht als Regelaltersrente. Dieses ist lediglich die Rentenart, die für alle Versicherte, d.h. auch ohne Schwerbehinderung gilt. Die anderen Rentenformen stellen Ausnahmen da, unter denen man früher als mit 66 plus x Monaten oder 67 Jahren (je nach Jahrgang) in Rente gehen kann.

Daher kann sie auch bis zum normalen Rentenalter arbeiten, ohne dass eine Dienstvereinbarung oder Tarifvertrag oder ähnliches davon berührt wird.

Sie ist somit derzeit eben noch nicht über das Rentenalter hinaus beschäftigt. Dieses wäre erst der Fall, wenn sie über das für ihren Jahrgang vorgesehene Renteneintrittsalter hinaus arbeiten möchte.

Liebe Grüße

Hendrik


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