Verhinderung SBV im Urlaub als PR-Mitglied (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
das ist eine mißliche Lage. Das allerdings die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Arbeitsgerichte sich gern mal gegenseitig "in die Suppe" spucken, kommt leider vor.
Als SBV würde ich mich immer auf die Arbeitsgerichtsbarkeit berufen. Den geschilderten Konflikt beim Doppelmandat halte ich allerdings für unlösbar, da eine "Ämterspaltung" beim Doppelmandat ja auch die Arbeitsgerichtsbarkeit ausschließt.
Allerdings stellt sich schon auch die Frage, warum ein Mandat unbedingt auch während des Urlaubs ausgeübt werden muss.
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&Tschüß
Wolfgang