Re: Aufgewendete Zeit als (Gesamt-)SchwBV?

Raphael @, Sunday, 22.02.2004, 20:42 (vor 7369 Tagen) @ Raphael

Hallo Bernhard,

da ich auch noch BR-Mitglied bin, ist diese Zeit schon
eingeplant. Lediglich die sonstiges Aufgaben, die da
doch um einiges umfangreicher sind, bereiten meinem AG
anscheinend Probleme.
Ich habe bis jetzt noch keinen Kommentar dazu gefunden,
in wie weit man die Zeit etwa bestimmen kann. Lediglich
im Basiskommentar zum SGB IX(Feldes/Kamm/Peiseler/von
Seggern/Unterhinnighofen/Westermann/Witt -- also das
gelbe Buch) aus dem Bund Verlag finde ich eine Passage
auf Seite 150(falls du dieses Exemplar vorliegen hast)
in der steht, ich zitiere wörtlich:

§96 Rn.11 (4)Die Tätigkeit der
Schwerbehindertenvertrtetung findet überwiegend während
der Arbeitszeit statt. Aus diesem Grunde ist der
Arbeitgeber nach Abs. 4 Satz 1 verpflichtet, die
Vertrauensperson zur Wahrnehmung und Erledigung ihrer
Aufgaben nach §95 von ihrer beruflichen Tätigkeit
freizustellen. Dabei darf das Arebitsentgelt nicht
gemindert werden. Da die Schwerbehindertenvertretung in
ihrer Funktion an keinerlei Weisungen weder durch den
Arbeitgeber, den Betriebsrat oder sonstige
innerbetriebliche wie außerbetriebliche Stellen
gebunden hat, entscheidet sie selbst, wann, wie oft und
zu welchen Zweck es erforderlich ist, tätig zu werden.
Die Erledigung der Aufgabe als Interessenvertretung der
schwerbehinderten Menschen hat Vorrang vor der
Tätigkeit in der Eigneschaft als Arbeitnehmer.

Jetzt ist meine Frage, wird dem AG dies als Aussage
genügen> Ich habe keine Lust gleich die harten
Geschütze auzufahren, um meine Rechte, die ich benötige
zur Durchführung meiner Tätigkeiten als GSchwbV,
durchzusetzen.
Weißt du noch einen Rat, oder hast evtl. noch einen
Kommentar dazu>

Gruß Raphael


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