Zuständigkeit, mögliche Einflussnahme in einem Museum (Allgemeines)
Hallo,
ein Museum ist zuerst einmal ein ganz normaler Arbeitsort. Deswegen unterliegt ein Museum als Arbeitsort grundsätzlich allen einschlägigen Vorschriften des SGB IX.
Selbst wenn daktuell in diesem Museum keine schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen beschäftigt würden, kann aus einer möglichen zukünftigen Beschäftigung in den umgebauten Räumen eine Beteiligungspflicht der SBV abgeleitet werden.
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&Tschüß
Wolfgang