Zuständigkeit, mögliche Einflussnahme in einem Museum (Allgemeines)

magheinz ⌂, Monday, 04.09.2023, 16:37 (vor 238 Tagen) @ albarracin

Hallo,

SGB IX schlägt Freiheit der Kunst und Freiheit der Wissenschaft?


Falsch. Das gilt weder in die eine noch in die andere Richtung absolut. In jedem Konfliktfall muß abgewogen werden, welches Interesse Vorrang hat.
Nur die grundsätzliche Beteiligung der SBV gem. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX kann durch die Freiheit der Kunst nicht ausgehebelt werden.

Deswegen ja das Fragezeichen.
Das wird sehr spannend, falls es dabei zu Konflikten kommt.

An sich hab ich mir das ja auch schon so zusammengereimt, aber das wird eine Mammutaufgabe.

Niemand hat gesagt, daß SBV-Arbeit vergnügungssteuerpflichtig ist.

schon klar...
Ich würde es eher als "spannend" statt als "vergnüglich" bezeichnen.


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