Ausgliederung (Allgemeines)

BadHairDay, Tuesday, 24.10.2023, 15:29 (vor 188 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

nun habe ich mal eine grundsätzliche Frage zur Vertretung von Kolleginnen und Kollegen.


Bisher war es so, dass es in einer Kommune ein Jobcenter gab welches jedoch in das Sozialamt eingegliedert war. Nun soll vollzogen werden was das SGB II vorsah. Das Jobcenter als eigenständige Einheit also als gemeinsame Einrichtung. Hier arbeiten ja Bundes- und Kommunalbeschäftigte/Beamte gemeinsam. Es wird ein eigener Personalrat gebildet für den das Bundespersonalvertretungsgesetz gilt (Bisher war gelegentlich noch der örtliche Personalrat beteiligt). Nun soll der Gesamtpersonalrat nur noch über Einstellungen und Kündigungen mitbestimmen dürfen (Abmahnungen etc. sind in alleiniger Hand des Jobcenter-Personalrat).

Früher gab es auch eine SBV aber die Zahl der Schwerbehinderten sank unter 5 so dass nicht mehr gewählt werden konnte. Der Personalrat des Jobcenter und der Geschäftsführer sind sich einig dass die Gesamt-SBV der Kommune hier auf garkeinen Fall irgendwo eingebunden werden müsste außer bei Kündigungen/Einstellungen.

Die GesamtSBV sieht die Rechtslage etwas anders ;) Sie sieht sich für die abgeordneten Mitarbeitenden zuständig und zwar in allen Belangen. ggf. bei Arbeitsplatzgestaltung, BEM, Arbeitsplatzsicherung und Beratung von Mitarbeitenden zum Thema Gleichstellung Antragstellung GDB sieht sie sich im Boot. Immerhin handelt es sich um 4 Mitarbeitende die ja auch jederzeit wieder in die Kommune wechseln könnten. Diese wären jedoch nicht mehr durch eine SBV vertreten und wir bekämen sie zurück wenn das Kind vielleicht schon im Brunnen liegt.

Was meint ihr zu diesem Fall? Ach so, die Kommune liegt in Niedersachsen und es gilt das NPersVG
Wie ist das in andren Kommunen gelöst?


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