Ausgliederung – Jobcenter (Allgemeines)

BadHairDay, Wednesday, 25.10.2023, 11:01 (vor 187 Tagen) @ Cebulon

Hallo und Danke für deine Einschätzung. Für Einstellung und Beendigung ist die GSBV zuständig. Bei Abmahnungen, Nachteilsausgleichen bei Beurteilungen... wäre die GSV außen vor obwohl es ja ggf. um behinderungsbedingte Hemmnisse gehen könnte. Das heisst die kommunalen Mitarbeitenden wären in Bezug auf Beratung und Beistand Beschäftigte 2. Klasse?


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